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Wer haftet bei einem Fehler der Schiedsperson?

Schiedspersonen sind in der Regel juristische Laien. Da helfen die Schulungen des BDS nicht nur bei der Abfassung von Vergleichen, sondern auch für die Sicherheit der Schiedsperson im Tagesgeschäft. Im Eifer des Gesprächs mit den Parteien kann es dennoch gelegentlich vorkommen, dass der Schiedsperson eine Vergleichsformulierung ein wenig verunglückt oder eine gesetzliche Vorschrift des Schiedsamtsgesetzes und der VV
übersehen wird. Das kann dann in seltenen Fällen zu weitreichenden Folgen führen.

So berichtet alljährlich u.a. das Oberlandesgericht Hamm (NRW) über sogenannte Regressfälle, die sich im abgelaufenen Jahr ereignet haben. Diese Fälle zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass von der Justiz bei der Sachbearbeitung ein Fehler gemacht worden ist, wodurch einem der Beteiligten in einem Justizverfahren ein finanzieller Schaden entstanden ist. Darunter sind dann auch solche Fälle, in denen die Justiz für diese Fehler finanziell haften muss und infolgedessen Schadensersatz an den Geschädigten zu zahlen hat.

In der Ausgabe Mai 2023 Seite 98 ff. der Schiedsamtszeitung wird über einen solchen Regressfall berichtet, der durch ein Schlichtungsverfahren entstanden ist.

Die Ausgaben der letzten beiden Jahrgänge der Schiedsamtszeitung sind nicht im Internet zu finden.