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Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft der einzelnen Schiedsperson wird aufgrund einer Erklärung der Schiedsperson erworben (siehe Satzung Heft Nr. 11B01, § 6 Mitgliedschaft).

Der Beitrag für die ordentliche Mitgliedschaft der Schiedspersonen gehört gemäß den Verwaltungsvorschriften zu den laut Schiedsamts-(Schiedsstellen-) gesetzen von den Gemeinden zu tragenden Sachkosten. In Sachsen wird die Übernahme in dem Leitfaden für Gemeinden, Friedensrichterinnen und Friedensrichter ausdrücklich empfohlen. Die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag senden wir daher an Ihre Gemeinde.

Die ordentlichen Mitglieder werden durch die zuständige Bezirksvereinigung im BDS (welche in der Regel auf der Ebene des Landgerichtsbezirkes gebildet ist) aufgenommen, erfasst und betreut.

Hier finden Sie die Antragsformulare inklusive Ausfüllhilfen: 

Bitte füllen Sie aus:

sowie die

Sie können die Beitrittserklärung und die Datenschutzerklärung gerne an die Bundesgeschäftsstelle mitgliederverwaltung@bdsev.de schicken. Wir leiten sie an die zuständige Bezirksvereinigung im BDS weiter.

 

Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände können förderndes Mitglied im BDS e.V. werden

Abhängig von der Einwohnerzahl wird als Förderbeitrag für die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände ein nach der Einwohnerzahl gegliederter Einheitssatz festgesetzt (siehe Heft 11 B02 mit dem Beschluss zu § 8 der Satzung).

Vorteile der Fördermitgliedschaft sind:

Hier finden Sie das Antragsformular. Bitte senden Sie es an mitgliederverwaltung@bdsev.de.