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Öffentlichkeitsarbeit

Warum ist es wichtig, auch als Schiedsperson im eigenen Amtsbereich Öffentlichkeitsarbeit für das Ehrenamt zu betreiben?

In erster Linie gilt es, den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile einer Schlichtung durch das Schiedsamt aufzuzeigen. Viele kennen die Institution des Schiedsamtes/der Schiedsstelle noch nicht und wissen auch nichts von den Vorteilen einer Schlichtung. Wie zum Beispiel: Haben sich die Parteien bei der Schiedsperson gütlich geeinigt und einen Vergleich abgeschlossen, ist der Streit erledigt.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Eine Schlichtung ist auf Vergleich und Einigung angelegt, was vor allem in Nachbarschaftsstreitigkeiten das weitere Zusammenleben in der Regel verbessert.
  • Im Rahmen einer freiwilligen und raschen Konfliktlösung können Antragsteller und Antragsgegner viel Zeit, Geld und Nerven sparen.
  • Das Kostenrisiko ist gering.
  • Die Streitparteien brauchen keinen Anwalt.
  • Erst ein (erfolgloser) Schlichtungsversuch eröffnet in vielen Bundesländern den Klageweg.
Welche Möglichkeiten habe ich als Schiedsperson bzw. Bezirksvereinigung Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben?
  • Bekanntgabe des Schiedsamtes bzw. der Schiedsstelle oder einer neuen Schiedspersonen über eine kostenfreie Anzeige im Stadt-/Gemeindeanzeiger durch die Stadt oder Gemeinde.
  • Viele Städte und Gemeinden haben auch eigene Internetpräsentationen. Hier haben Sie evtl. die Möglichkeit, das Schiedsamt bzw. die Schiedsstelle/Schiedspersonen auf einer Internetseite vorzustellen. Bitte fragen Sie dort einfach mal nach.
  • Auslegen von Merkblättern und Flyern des Schiedsamtes bzw. der Schiedsstelle bei der örtlichen Polizei/Gerichten. (Merkblätter und Flyer kann man je nach Bundesland über das Justizministerium oder beim BDS kostenfrei erhalten). Bitte auch hier einfach mal anfragen.
  • Bei Stadt-/Gemeindefesten, auf denen sich die örtlichen Vereine präsentieren können, bietet es sich an, einen Stand des Schiedsamtes bzw. der Schiedsstelle zu betreiben. (Hier bitte zuvor Kontaktaufnahme mit ihrer zuständigen Bezirksvereinigung, die weiterhelfen kann.)
  • Zusammenarbeit mit Schulen