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Formulare

Die kostenpflichtigen Formulare des BDS erhalten Sie über folgenden Link:

Neben dem BDS Vordruck mit allen erforderlichen Formularen für die Arbeit der Schiedsperson ist auf dem Formularserver auch das Kassenbuch und das Protokollbuch zum Download eingestellt.

Um Ihnen die Arbeit mit den Formularen zu erleichtern haben wir hier verschiedene Hilfestellungen zusammengestellt:

Hier finden Sie eine Bestellmöglichkeit für nicht im Formularserver enthaltenen Schiedsamtsbedarf.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Formularen
Rechtliche Aspekte

Grundsätzlich ist es zulässig, auf einem privaten oder einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten PC den BDS-Vordruck zu benutzen, sofern die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Der jeweilige Nutzer sollte sich bei seiner Dienstaufsicht/Fachaufsicht informieren, ob für das eigene Bundesland entsprechende Dienstanweisungen oder Erlasse zum Einsatz privater PC für dienstliche Zwecke existieren.

Die Bestimmungen des Datenschutzes verpflichten die Schiedsperson zum vertraulichen Umgang mit den schützenswerten Daten der Schlichtungsverfahren. Die schützenswerten Daten sind neben dem Inhalt der Protokoll- und Kassenbücher auch die personen- und fallbezogenen Daten des BDS Vordrucks in digitaler Form. Durch den Export der personen- und fallbezogenen Daten als fdf-Dateien auf einen Wechseldatenspeicher ist es sehr einfach möglich, die Daten mit dem Protokoll- und Kassenbuch sicher vor dem Zugriff Unbefugter aufzubewahren und so die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Einzelne Justizverwaltungen haben besondere Bestimmungen für den Umgang mit der Informationstechnik durch Schiedspersonen erlassen, die weitere Details regeln und z.B. auch das Abspeichern der Daten auf lokalen Festplatten bei einer entsprechenden Verschlüsselung erlauben. Der BDS Vordruck hilft durch die Trennung der nicht schützenswerten Formulare von den schützenswerten personen- und fallbezogenen Daten und der einfachen Möglichkeit des Formulardatenexports und –imports besonders bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Wechseldatenspeicher sollen genutzt werden, um die individuellen Daten der einzelnen Schlichtungsverfahren vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Abhängig vom genutzten PC-System können als Wechseldatenträger handelsübliche USB-Sticks, Datenkarten, DVD´s oder CD-ROM´s genutzt werden. Um die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten, sind die Wechseldatenspeicher mit dem Protokollbuch, dem Kassenbuch und dem Siegel entsprechend den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften sicher aufzubewahren. Die Nutzung eines Wechseldatenspeichers erlaubt zudem den Einsatz der Verfahrensdaten sowohl am heimischen PC wie auch z.B. im Amtsraum auf einem dienstlich zur Verfügung gestellten PC. Die handliche Größe des USB-Sticks und seine fast überall gegebene Anschlussmöglichkeit stellen aber auch die größte Gefahr bei Verlust oder Missbrauch dar. Der USB-Stick sollte daher entweder durch ein Kennwort geschützt werden oder das Verzeichnis, auf dem die Daten der Schiedsperson abgelegt sind, sollte verschlüsselt sein. So ist sichergestellt, dass die auf dem USB-Stick befindlichen Daten nicht von unbefugten Personen ausgelesen werden können.

Nein. Der Formularserver ist ein Angebot zur zeitgemäßen Ausstattung der Schiedspersonen mit Formularen für die ehrenamtliche Arbeit.

Der BDS Vordruck ist ein Angebot an die Schiedsperson zur optimalen Durchführung der Formalien des Schlichtungsverfahrens. Die angebotenen Vordrucke können sowohl komplett leer ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden, als auch komplett am PC ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Zwischen diesen beiden Extrempositionen wird jede Schiedsperson ihre individuelle Verfahrensweise wählen. So hat sich in der Praxis bewährt, den Antrag zur Niederschrift, die Anforderung des Vorschusses, die Ladungen zum Termin und die Fertigung von Abschriften und Ausfertigungen komplett am PC vorzunehmen. Das Protokoll der Schlichtungsverhandlung demgegenüber kann zwar vor dem Termin mit dem PC vorbereitet werden, der Vergleich selbst darf dann aber auch handschriftlich eingetragen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Schiedsperson im Protokoll alle im Antrag gemachten Angaben zum Sachverhalt und zu den Anträgen nicht mehr ausfüllen muss, in der Verhandlung dann aber ohne Nutzung eines PC´s die weiteren Eintragungen machen kann. Diese Kombination von PC gestützter Vorbereitung und Ergänzung per Hand im Termin erlaubt der Schiedsperson die optimale Gesprächsführung ohne Unterbrechung durch die Arbeit mit einer „Maschine“ und gibt zudem der Schiedsperson die Sicherheit, dass die eingesetzte Technik nicht ausfallen kann. Der BDS ermutigt ausdrücklich alle Schiedspersonen, das Angebot des BDS Vordrucks nach ihren Erfordernissen individuell zu nutzen und ein Anwendungsverfahren zu wählen, dass der Schiedsperson vor Ort in ihren individuellen Rahmenbedingungen den höchsten Nutzen bringt.

Den Sachkostenträgern der Schiedsämter bzw. Schiedsstellen werden mit der jeweiligen Jahresbeitragsrechnung des BDS e.V. zu Beginn des Jahres die Mitgliedsnummer und das für das Kalenderjahr gültige Download-Kennwort mitgeteilt. Die Sachkostenträger sind für die Ausstattung der Schiedspersonen mit Vordrucken etc. verantwortlich und müssen entscheiden, ob sie das für sie kostenpflichtige Angebot des Formularservers in dem Kalenderjahr annehmen oder ihre Schiedspersonen auf anderem Wege mit Formularen ausstatten. Der Sachkostenträger kann bei Anerkennung der Nutzungsbedingungen seinen Schiedspersonen die für den Download erforderlichen Daten auch überlassen, damit diese den Download eigenverantwortlich im Rahmen der Nutzungsbedingungen durchführen. Stehen die Daten nicht mehr zur Verfügung, können diese schriftlich durch die Sachkostenträger bei der Bundesgeschäftsstelle des BDS e.V. in Bochum neu angefordert werden.

Nutzen Sie dazu die Funktion „Druckvorlagen“. Durch das Klicken auf den Button wird ein kompletter Vordrucksatz für das jeweilige Schiedsamts/-stellen-Bundesland erstellt. Diesen können Sie dann beliebig oft kopieren und verwenden. In rechtlicher Hinsicht sind auch insoweit die Nutzungsbedingungen des Formularservers verbindlich. Ein Ausdruck der Papiervordrucke – und zwar unbegrenzt - ist nur solange zulässig und gestattet, wie der Formularserver genutzt werden darf.

Nein. Der BDS Vordruck enthält die Funktion „Druckvorlagenerstellung“, mit der ein kompletter Vordrucksatz in einem Arbeitsgang ausgedruckt wird. Einzelne Formulare des BDS Vordrucks können über den Druckbutton auf dem Formular ausgedruckt werden, um als Papiervordruck zu dienen.

Laut Nutzungsbedingungen darf der BDS-Vordruck des Formularservers jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres genutzt werden.

Sachkostenträger, die das Angebot des Formularservers nicht annehmen wollen, können ihren Zugang sperren lassen. Sachkostenträger, die das Angebot des Formularservers nicht annehmen, werden vom BDS mit Ende der Zahlungsfrist (in der Regel 01.04. des Kalenderjahres) gesperrt. Auf Wunsch des Sachkostenträgers kann der Zugang durch Zahlung des Entgeltes zu jeder Zeit im Kalenderjahr wieder freigeschaltet werden. Die aktuelle Kennung (Mitgliedsnummer und Kennwort) können dann wiederverwendet werden.

Wenn Ihre Gemeinde sich für die kostenpflichtige Nutzung des Formularservers entschieden hat, darf Ihre Gemeinde Ihnen die für den Zugang erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellen und Sie können den BDS Vordruck, das Protokollbuch und das Kassenbuch auch selbständig jederzeit und so oft Sie wollen im Kalenderjahr herunterladen und nutzen.

Technische Aspekte

Die Schiedsamts/-stellen-Gesetze/-ordnungen aller Bundesländer i.V.m. den Verwaltungsvorschriften sehen vor, dass bei einem Loseblatt-Protokollbuch alle Seiten vor Übergabe des Buches an die Schiedsperson mit fortlaufenden Blattzahlen nummeriert werden (foliiert). Das Loseblatt-Protokollbuch stellt somit eine Einheit dar, aus der einzelne Blätter nicht entnommen und gegen andere ausgetauscht werden dürfen. Dementsprechend kann auf den bereits mit Seitenzahlen versehenen (durchfoliierten) Protokollen eine Schlichtungsverhandlung nur handschriftlich oder per Schreibmaschine eingetragen werden. Sofern die Schiedsperson im konkreten Schlichtungsverfahrens jedoch mit dem PC arbeitet und unter Benutzung des Vordrucks V 20 ein Protokoll erstellt, ist nur die Möglichkeit gegeben, dieses konkrete Protokoll im Loseblatt-Protokollbuch hinter das nächst freie, bereits mit Seitenzahlen versehenen blanko Protokoll einzuheften und oben rechts handschriftlich mit den entsprechenden Seitenzahlen unter Ergänzung von Buchstaben (xx a, xx b) zu versehen. Diese eher umständliche Arbeitsweise ist den Vorschriften der Schiedsamts/-stellen-Gesetze/-ordnungen geschuldet, die leider nicht vorsehen, dass die Protokolle entsprechend den Schlichtungsverhandlungen nach und nach in das Loseblatt-Protokollbuch eingeheftet und sodann mit fortlaufenden Blattzahlen versehen werden dürfen.

Die Stammdaten sollten zu Beginn der Vordrucknutzung komplett ausgefüllt und der Vordruck danach nur dieses eine Mal abgespeichert werden. Nachdem man die Stammdaten ausgefüllt und den Vordruck letztmalig abgespeichert hat, sollte der Vordruck mit dem Attribut „Schreibgeschützt“ versehen werden, damit er nicht überschrieben werden kann. Die individuellen Verfahrensdaten werden dann mit der Funktion Formulardatenexport und -import vom Wechseldatenträger eingefügt. Zur Vorgehensweise im Einzelnen siehe auch das Handbuch zum BDS Vordruck.

Ja, die Stammdaten können jederzeit im laufenden Verfahren geändert und die entsprechenden Feldinhalte überschrieben werden. Sollen die Änderungen dauerhaft sein, sollte der individuelle Vordruck ohne die konkreten Daten eines Schlichtungsverfahrens geändert und der Vordruck dann noch einmal gespeichert werden. War der Vordruck vorher mit dem Attribut „Schreibgeschützt“ versehen worden, ist dieses unter Windows im Kontextmenü (rechte Maustaste > Eigenschaften) vorher zu deaktivieren. Zur Vorgehensweise im Einzelnen siehe auch das Handbuch zum BDS Vordruck.

Die Bankverbindung wird in der Vorschussanforderung V13 in IBAN und BIC getrennt und in der Kostenrechnung V18 als Block verwendet. Um beide Anforderungen erfüllen zu können und technische Fehler zu vermeiden, geben Sie beim ersten Aufruf des Programms Ihre Bankverbindung im Stammdatenblatt zweimal ein.

Im BDS Vordruck bewegen Sie sich mit der Tabulatortaste von Feld zu Feld. Die Reihenfolge der Felder wurde für eine Schlichtungsverhandlung optimal festgelegt und entspricht nicht dem Grundsatz „von links nach rechts“. In einzeiligen Feldern führt die Benutzung der Enter-/Returntaste zum Verschwinden des Cursors. Text, der nach der Enter-/Returntaste eingegeben wird, ist nicht sichtbar. In solchen Fällen setzen Sie mit der Maus den Cursor in das Feld, dass Sie bearbeiten wollen oder betätigen Sie die Tabulatortaste, um zum nächsten Feld zu gelangen. In mehrzeiligen Feldern können Sie die Enter-/Returntaste für den Zeilenumbruch etc. benutzen, wie Sie es aus Textbearbeitungsprogrammen gewohnt sind.

Vergeben Sie in den Dateieigenschaften das Attribut „Schreibgeschützt“. Markieren Sie dazu Ihre Vordruckdatei und öffnen mit der rechten Maustaste unter Windows das Kontextmenü. Unter „Eigenschaften“ aktivieren sie das Attribut „Schreibgeschützt“. Möchten Sie nachträglich Änderungen im Vordruck vornehmen, um z.B. Änderungen in Ihren Stammdaten zu erfassen (neue Telefonnummer etc.), müssen Sie über diesen Weg das Attribut „Schreibgeschützt“ vor der Änderung deaktivieren.

Adobe® PDF (Portable Document Format) ist der bereits seit Jahrzehnten weltweit erfolgreich eingesetzte De-facto-Standard für den zuverlässigen und sicheren Austausch von elektronischen Dokumenten aller Art. Adobe® PDF ist ein universelles Dateiformat, das Schriftarten, Bilder, Grafiken und das Layout jedes Ausgangsdokuments beibehält, unabhängig von der Anwendung und der Plattform, die zur Erstellung verwendet wurden. Adobe® PDF-Dateien sind kompakt und können weitergegeben, angezeigt und gedruckt werden. Alles, was dazu benötigt wird, ist der kostenlose Adobe Reader®. Öffentliche Einrichtungen setzen Adobe® PDF-Dateien ein, sodass der Bürger Formulare etc. bequem über das Internet abrufen, ausfüllen und ggfs. sogar ausgefüllt zurücksenden kann.

Bei Verwendung der kostenpflichtigen – aber hier nicht erforderlichen - Programme Adobe® Acrobat ab Version 5 können Sie bei allen PDF-Dateien und hier beim BDS Vordruck auch mit dem kostenlosen Adobe® Reader ab Version 5.5 Informationen in einer FDF (Forms Data Format)-Datei speichern. FDF ist ein spezielles Textdateiformat für Daten, die aus PDF-Formularfeldern exportiert wurden. FDF-Dateien sind wesentlich kleiner als PDF-Dateien, da sie nicht das gesamte Formular, sondern ausschließlich Felddaten (die personen- und fallbezogenen Daten) enthalten. Auf einen Wechseldatenspeicher wie z.B. einem USB-Stick passen daher sehr viele Formulardaten in Form von FDF-Dateien, unabhängig vom kompletten BDS Vordruck mit ca. 3 MB! Weitere ausführliche Informationen zum Export der Formulardaten auch mit anderen Programmen und dem Abspeichern des vollständigen Vordrucks entnehmen Sie dem Handbuch zum BDS Vordruck.

Durch den Import der FDF-Datei werden die bereits bekannten Daten des Verfahrens in alle Formulare des BDS Vordrucks importiert und alle Felder entsprechend ausgefüllt. Das hat den Vorteil, dass z.B. nach dem Import in den Antrag zur Niederschrift (V01) für die weiteren Schritte - z.B. Anforderung des Vorschusses (V13) und Ladung der Parteien - bereits fast alle Formularinhalte ausgefüllt sind. Für diesen Vorteil muss die etwas längere Ladezeit, die natürlich auch sehr stark von der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Hardware beeinflusst wird, in Kauf genommen werden.

Wenn Sie einen Vordruck direkt aus einer FDF-Datei erzeugen wollen, öffnen Sie die FDF-Datei mit einem Doppelklick. Wenn die Vordruckdatei nicht mehr an der Stelle ist (z. B. USB Stick etc.), an der sie zum Zeitpunkt des Erstellens der FDF-Datei war, erhalten Sie folgende Fehlermeldung: „Die FDF-Datei kann den entsprechenden Vordruck automatisch nicht mehr finden“. Bestätigen Sie mit „Ja“, und geben Sie jetzt den aktuellen Dateipfad der Vordruckdatei an. Nach Bestätigung der Auswahl wird der BDS Vordruck automatisch geöffnet und die Formulardaten werden gleichzeitig importiert. Durch diese Möglichkeit können Sie besonders schnell einen neuen Vordruck (z.B. eine Ausfertigung V 11) im Verfahren mit den individuellen Daten erzeugen.

Ja, das ist uneingeschränkt möglich. Beachten Sie aber: Die Vordrucke sind weiterentwickelt worden (Anzahl und Differenzierung der Vordrucke). Prüfen Sie daher Ihren ausgefüllten Vordruck vor dem Ausdruck unbedingt auf die korrekten Inhalte der einzelnen Felder. Durch die Erweiterung der Vordrucke sind auch einige neue Felder entstanden, die bei Verwendung „alter“ FDF-Dateien manuell ergänzt werden müssen.

Ja. Alle mit älteren BDS Vordrucken durch die Formulardatenexporte erzeugten FDF-Dateien können in die neuen und aktuellen BDS Vordrucke importiert werden, wenn es das entsprechende Formular bereits gegeben hat. In seltenen Fällen können durch Anpassungen der rechtlichen Rahmendaten und redaktionelle Änderungen einige ältere Daten nicht mehr angezeigt werden, weil es die entsprechenden Felder nicht mehr in der aktuellen Version des Formulars gibt oder aber einige Felder bleiben im aktuellen Formular unausgefüllt, weil diese Felder im alten Formular, aus dem der Export erfolgte, noch nicht vorhanden waren. Nach einem Import älterer FDF-Daten ist daher das Ergebnis immer noch einmal zu überprüfen.

Nein. Sie haben grundsätzlich immer die Wahl, für jeden Fall eine eigene PDF-Datei zu erstellen.

PDF-Dateien haben sich insbesondere als PDF/A-Dateien in der langfristigen und sicheren Speicherung von Dokumenten durchgesetzt. Das PDF-Format bietet die Gewähr, dass diese Dateien auch unabhängig von der Firma Adobe noch in vielen Jahren geöffnet und verarbeitet werden können. Auch ist es so möglich, die Formulare vor beabsichtigten oder unbeabsichtigten Änderungen zu schützen. Da zudem die Firma Adobe den Adobe Acrobat Reader für viele Betriebssysteme kostenlos anbietet, ist sichergestellt, dass der BDS Vordruck mit seinen speziellen Erweiterungen auf fast allen gängigen Rechnern genutzt werden kann, ohne dass kostenpflichtige Programme erworben werden müssen.

Der BDS Vordruck ist keine normale PDF-Datei. Er ist mit speziellen Adobe Reader Extensions um die Rechte des Abspeicherns im ausgefüllten Zustand und um den Ex- und Import der Formulardaten erweitert worden. Nur der Adobe Acrobat Reader garantiert, dass diese zusätzlichen Rechte und Funktionalitäten funktionieren. Daher ist der BDS Vordruck nur für den Adobe Acrobat Reader optimiert worden und nur die Nutzung mit dem Adobe Acrobat Reader wird garantiert. Wenn Sie alternative Programme zur Anzeige von PDF-Dateien nutzen, sind Sie daher dafür verantwortlich, dass die volle Funktionalität des BDS Vordrucks gewährleistet wird. Weitere Informationen über alternative Programme finden Sie im Handbuch.

Windows 10 enthält einen eigenen PDF-Viewer, der leider nicht die besonderen Funktionalitäten des BDS Vordrucks erkennt und nutzt. Daher müssen Sie unter Windows 10 zur vollen Nutzung des BDS Vordrucks den kostenlosen Adobe Acrobat Reader installieren. Mit dem Adobe Acrobat Reader können Sie dann den BDS Vordruck mit allen Funktionen auch unter Windows 10 nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie im Abschnitt Nutzung mit Windows 10.

Wählen Sie beim Acrobat Adobe Reader DC im Menü > Bearbeiten > Rechtschreibprüfung und aktivieren oder deaktivieren die Rechtschreibprüfung. Dies kann auch direkt über die Funktionstaste F7 erfolgen.

Im Adobe Acrobat Reader DC erfolgt die Navigation innerhalb des BDS Vordrucks primär über die Lesezeichen im linken Fenster. Falls dieses nicht (mehr) sichtbar ist, können die Lesezeichen über die linke Werkzeugleiste und das entsprechende Symbol wieder aktiviert und in den Vordergrund gerückt werden. Bei Bedarf oder sehr kleinen Bildschirmen bietet es sich an, die Lesezeichen auszublenden, nachdem man das gewünschte Formular im Vordruck erreicht hat.

Drucken Sie nie mit der allgemeinen Druckfunktion des Adobe® Acrobat Readers, sondern nutzen Sie immer nur die Druckbuttons auf den jeweiligen Vordruckseiten. Für die Herstellung einer Druckvorlage zur Herstellung von Papiervordrucken nutzen Sie die spezielle Funktion „Druckvorlagen“. Mit nur einem Knopfdruck bekommen Sie hier alle Vordrucke Ihres Schiedsamtes bzw. Ihrer Schiedsstelle speziell auf Ihr Bundesland zugeschnitten in einem Arbeitsschritt ausgedruckt.

Treten beim Ausdrucken der Vordrucke Probleme auf, überprüfen Sie die Einstellungen Ihres Druckers entweder unter
. Datei > Drucken oder
. Datei > Seiteneinrichtung

Die Mehrzahl der Vordrucke ist einseitig. Beim Ausdruck über den Druckbutton wird der Druckbefehl direkt an den Drucker übermittelt, der im Adobe Acrobat Reader als Standarddrucker festgelegt wurde. Einige Vordrucke sind zweiseitig (z.B. V10, V11, V12a, V12b und V13). Beim Ausdrucken über den Druckbutton wird das Druckermenü aufgerufen. Hier kann der Nutzer entsprechend den Fähigkeiten seines Druckers wählen, ob z.B. der Vordruck über die Duplexfunktion nur auf einem Stück Papier mit Vorder- und Rückseite gedruckt werden soll. Bei einseitigen oder mehr als zweiseitigen Vordrucken (z.B. V09 oder V18) macht die Duplexfunktion keinen Sinn und der Druckauftrag wird direkt an den Drucker übermittelt ohne Aufruf des Druckermenüs.

Der Ausdruck der einzelnen Formulare sollte ausschließlich über die jeweiligen Druckbuttons auf den einzelnen Formularen erfolgen. Ab der Version 8.0 des Adobe Acrobat Reader kann in der Werkzeugleiste die Druckfunktion entfernt werden, so dass dieser Fehler aus der allgemeinen Gewohnheit nicht mehr ausgelöst werden kann.

Ja. Sie können die Anzeige jederzeit vergrößern und natürlich auch verkleinern. Aufgrund der Vielzahl des zu verarbeitenden Textes sind manche Formulare stark befüllt, so dass es hier gerade auf kleinen Bildschirmen sinnvoll ist, sich das Formular etwas zu vergrößern. Nutzen Sie dazu bitte nebenstehende Funktionen zum Vergrößern oder Verkleinern.

Ja. Der BDS Vordruck soll sich beim Öffnen eines Formulars an die von Ihnen im Adobe Acrobat Reader voreingestellte Anzeigeoption anpassen und das Formular in der Seitenbreite darstellen. Sofern diese Einstellung aufgrund Ihrer Voreinstellungen nicht erscheint oder Ihnen nicht gefällt, können Sie diese einfach ändern Im Adobe Acrobat Reader DC stehen Ihnen dazu diese beiden Funktionen zur Verfügung. Statt der hier angezeigten 160% wählen Sie Fensterbreite oder das und die Formulare werden entsprechend des von Ihnen geöffneten Fensters über die dort vorhandene Breite angezeigt.

Öffnen Sie ihren alten und individualisierten BDS Vordruck und exportieren Sie Ihre individuellen Daten durch einen normalen Formulardatenexport. Um diesen Export von den exportierten Falldaten zu trennen wird empfohlen, die hier erzeugte fdf-Datei nach Ihrem Namen zu benennen, z.B. Ross_2018.fdf. Dann laden Sie den aktuellen BDS Vordruck aus dem Formularserver herunter und importieren diese Datei. Damit die (Stamm-) Daten dann dauerhaft zur Verfügung stehen, speichern Sie den BDS Vordruck noch einmal mit neuen Namen, z.B. NRW-2018.pdf ab.

Ja. Grundlage der Nutzung des BDS Vordrucks ist der kostenlose Adobe Acrobat Reader. Dieser wird von der Firma Adobe für mehrere Betriebssysteme angeboten. Weitere Informationen sind im Handbuch im Abschnitt Nutzung mit Adobe Reader ausgeführt.

Ja. Auch Tablets haben ein Betriebssystem. Zuvor ist zu prüfen, inwieweit die Fa. Adobe das Betriebssystem Ihres Tablets unterstützt. Laden Sie sowohl den Adobe Arcobat Reader, nicht die entsprechende App, als auch den BDS Vordruck auf Ihr Tablet und öffnen Sie den BDS Vordruck im Tablet. Bitte bedenken Sie, dass der BDS Vordruck nicht für kleine Bildschirme, die üblicherweise beim Tablet zum Einsatz kommen, optimiert ist und dass Sie vom Tablet auch die genutzten Formulare ausdrucken müssen. Der Einsatz auf Tablets wird daher aufgrund der Vielzahl der verwendeten Betriebssysteme nicht garantiert.

Ja, auch ein Smartphone hat ein Betriebssystem. Von daher ist analog des Einsatzes auf einem Tablett zu prüfen, inwieweit die Fa. Adobe eine Version des Adobe Acrobat Readers, keine App, für Ihr Smartphone anbietet. Aufgrund des sehr kleinen Bildschirmes wird allerdings der Einsatz des BDS Vordrucks auf einem Smartphone nicht befürwortet und garantiert.

Allgemeine Aspekte

Verwenden Sie die Steuerungszeichen „zurück zur letzten Ansicht“, „vorwärts zur nächsten Ansicht“, um sich aus dem bearbeiteten Vordruck zurück zur Anleitung zu bewegen.

In den Vordrucken ist nicht überall derselbe Platz für dieselben Textblöcke vorgesehen. Das Programm ist jedoch so eingestellt, dass bei Erreichen der voreingestellten Zeichenanzahl die Schrift automatisch verkleinert wird, sodass es nun möglich ist, mehr Text unterzubringen, was insbesondere dann sinnvoll ist, wenn nur noch einige wenige fehlende Zeilen und Wörter aufgenommen werden sollen (z. B. bei Namen). Wenn – trotz Schriftverkleinerung – weiterer Text nicht mehr in den entsprechenden Block hineinpasst, kann der Text auf dem Vordruck V 26 (Anlage) fortgesetzt werden.

Die Vorblatt-Nummer (bzw. „lfd.-Nr. Inhaltsverz“ in Rheinland-Pfalz bzw. „Gesch.- Zeichen“ in Thüringen) kann entweder in der in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen absoluten Zahl (z. B. 120) geschrieben werden oder in der praxisbewährten Kombination von laufender Nummer des Verfahrens und Jahreszahl (z. B. 3/04). Das Datum wird einheitlich achtstellig geschrieben TT.MM.JJJJ (also 12.02.2004 statt 12.2.04); das Format ist automatisch vorgegeben. Beide Formate können nicht verändert werden.

Beim Absenden des Empfangsbekenntnisses sind diese Daten noch nicht bekannt oder müssen – bei der Zustellung durch persönliche Übergabe durch die Schiedsperson – eigenhändig gemacht werden.

Das Format der Anschrift kann nicht verändert werden. Da bei der Konzeption des BDS Vordrucks die höchstmögliche Arbeitsersparnis für die Schiedsperson vorrangig war, werden selbst Abweichungen von der DIN in Kauf genommen.

Nein. Das Geburtsdatum ist z.B. nur dann zwingend erforderlich, wenn unter derselben Adresse z.B. Vater und Sohn mit demselben Namen wohnen, die Angabe des Geburtsdatums also zur Unterscheidung der beiden erforderlich ist. Bei der Beteiligung Minderjähriger am Verfahren ist das Geburtsdatum auch einzutragen. Andernfalls kann das Feld mit dem Geburtsdatum mit der Tab-Taste übersprungen werden und darf offen bleiben. Wenn kein Vertreter oder kein Beistand am Verfahren beteiligt ist, können diese Felder unausgefüllt bleiben.

Ist auf Seiten einer Partei oder gar auf beiden Seiten ein Ehepaar am Schlichtungsverfahren beteiligt, kann das Ehepaar aus rechtlichen Gründen nicht mit einer Ladung „An die Eheleute“ geladen werden. Vielmehr muss jeder Ehepartner mit einer eigenen Ladung geladen werden. Lediglich in dem Fall, in dem das Ehepaar als Eltern einen z.B. jugendlichen Antragsteller vertritt, darf „das Ehepaar“ als gesetzlicher Vertreter des jugendlichen Antragstellers mit einer gemeinsamen Ladung unter Erwähnung beider Vornamen der Eheleute – also z.B. Josef und Maria Müller - geladen werden. Soweit eine Ladung von Eheleuten als solchen mit einer Ladung rechtlich nicht möglich ist, wie z.B. als Antragsgegner in Strafsachen, sehen die Adressfelder der Ladungsvordrucke daher die Ankreuzvariante „Eheleute“ erst gar nicht vor. Hier zeigt sich die Leitfunktion der Vordrucke.

Bei Eheleuten oder einer sonstigen Personenmehrheit auf einer Parteiseite übernimmt das System aus dem Vordruck V 1 zunächst die Daten aller Personen der einen Parteiseite in den Ladungsvordruck. Hier müssen Sie dann mit der „EntfernenTaste“ (Delete) die Ladungen für die verschiedenen zu ladenden Personen fertigen. Dabei genügt die Entfernung der Namen der jetzt nicht zu ladenden Personen im Adressfeld. Das System nimmt automatisch die erforderlichen Löschungen im weiteren Text der Ladung vor. Nach dem Ausdruck der Ladung können Sie dann nach erneutem Aufruf des Ladungsvordruckes den anderen Namen löschen und die weitere Ladung ausdrucken. Stellt z. B. ein Ehepaar einen Antrag auf Schlichtung gegen zwei Brüder als Antragsgegner, so fertigen Sie insgesamt vier Ladungen nur mit der Maus und der „Entfernen-Taste“, ohne dass eine Texteingabe per Tastatur erforderlich wäre. Dass in den beiden Ladungen für die Eheleute dann nur immer der Name des gerade geladenen Ehepartners und nicht der des mitantragstellenden Ehepartners erscheint, hat technische Gründe, ist juristisch jedoch unproblematisch, da der einzelne Ehepartner ja um die gemeinsame Antragstellung mit dem anderen weiß. Entsprechend wird der einzeln geladene Bruder zwar nicht aus der Ladung selbst, wohl aber aus dem der Ladung beigefügten Ausdruck des Vordruckes V 1 erkennen, dass er zusammen mit seinem Bruder und nicht allein Antragsgegner sein soll.

Die Adressfelder der Ladungen sind grundsätzlich dreispaltig für die Eingabe der Informationen/Daten Name, Straße und Ort. Bei der Ladung z.B. eines Geschäftsführers einer GmbH wird die Ladung nicht „an die A-GmbH“, „zu Händen des Geschäftsführers XY“, „Straße“, „Ort“ adressiert, sondern – juristisch korrekt - sogleich an „Herrn Geschäftsführer XY“, „Straße“, „Ort“. Lediglich die Adressfelder je am Ende auf Seite 2 der Vordrucke V 10, V 11, V 12a und V 12b sind jeweils vierspaltig. Hier kann also z.B. die Ausfertigung an den „Name Antragsteller“, „zu Hd. Rechtsanwalt Z“ „Straße“, „Ort“ gesandt werden. Falls dies nicht erforderlich ist, bleibt eine der vier Zeilen frei. Die Gründe für diese Differenzierung zwischen drei- bzw. vierspaltigen Adressfeldern sind wieder technischer Natur. Über den V25 können bei Bedarf weitere Anschreiben den Ladungen etc. vorgestellt werden, die Ihnen weitere Möglichkeiten geben.

Ja. Der digitale BDS Vordruck soll Sie nicht zwingen, alle Formulare auch am PC auszufüllen zu müssen. Sie können alle oder einzelne Formulare, z.B. das Protokoll für eine Schlichtungsverhandlung V20 auch ausdrucken und z.B. in der Schlichtungsverhandlung per Hand ergänzen. Wenn Sie gerne einen vollständigen Satz aller Formulare erhalten wollen, nutzen sie bitte die oben beschriebene Funktion Druckvorlagen erstellen. Der BDS Vordruck ermöglicht Ihnen so, die auf Sie optimal abgestimmte Handhabung frei zu wählen. In der Praxis hat sich die Kombination von digital ausgefüllten Formularen (Antrag zur Niederschrift V01, Ladungen V03 bis V05 und Abschriften und amtliche Bescheinigungen) und per Hand ausgefüllten Formularen (Protokoll einer Schlichtungsverhandlung V20) sehr bewährt.

Ja, mit dem V28 kann Quittung erteilt werden. Zudem können Sie für die Rückzahlung von Restvorschüssen im Termin den entsprechenden Quittungsteil im V18 nutzen.

Nachdem Sie Ihre Stammdaten im Stammdatenblatt V 0 erfasst und exportiert haben, öffnen Sie das Protokoll V20. Importieren Sie jetzt Ihre Stammdaten aus dem V0 in den V20 und schreiben in das entsprechende Textfeld auf der Rückseite o.g. Formulierung. Exportieren Sie jetzt erneut die Daten und benennen diese fdf-Datei um, z. B. in „STAMMDATEN.FDF“. Wenn Sie jetzt zu Anfang eines neuen Verfahrens diese Datei „STAMMDATEN.FDF“ importieren, ist sichergestellt, dass im Protokoll bei einem entsprechenden Aufruf o. g. Formulierung ausgefüllt erscheint. Kommt keine Schlichtungsvereinbarung zustande, sollten Sie diese Worte allerdings wieder löschen.

Die Schiedsperson unterschreibt hinter „Eine Vereinbarung ist zwischen den Parteien nicht zustande gekommen". Dabei darf die Unterschrift selbstverständlich nach oben und unten über den vorgegebenen Rahmen hinausgehen.

Nein. Der BDS Vordruck soll Sie bei Ihrer ehrenamtlichen Arbeit unterstützen und bietet die notwendigen Formulare in digitaler Form an. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie Schlichtungsverfahren ausschließlich digital führen müssen. Sie können sich über die Funktion Druckvorlagen erstellen einen kompletten Formularsatz als Kopiervorlage mit einem Druckbutton erstellen, um diese dann per Hand oder mit der Schreibmaschine auszufüllen. Sie können auch eine Kombination von digitalem und handschriftlichem Ausfüllen vornehmen und damit die für Sie individuelle Arbeitsweise ausloten. So sollten Sie alle förmlichen Vorgänge wie den Antrag zur Niederschrift, die Anforderung des Vorschusses, Ladungen und Umladungen die Abschriften und Ausfertigungen der Protokolle, die Kostenrechnungen und die amtlichen Bescheinigungen digital mit dem BDS Vordruck vollständig erzeugen. Für die Schlichtungsverhandlung empfiehlt sich der vorherige Ausdruck des V20 und die handschriftliche Ergänzung in der Sitzung. Hier stört die PC Technik eventuell die erfolgreiche Suche nach einer Lösung zwischen den Parteien.

Nein. Für die Schlichtungsverhandlung empfiehlt sich der vorherige Ausdruck des V20 und die handschriftliche Ergänzung in der Sitzung. Hier stört die PC-Technik eventuell und würde bei der erfolgreichen Suche nach einer Lösung zwischen den Parteien ablenken.

Das Kassenbuch V22 ist Bestandteil des BDS Formularservers und kann wie das Protokollbuch und der BDS Vordruck heruntergeladen werden. Für die Nutzung gelten die AGB.

Das Protokollbuch V23 ist Bestandteil des BDS Formularservers und kann wie das Kassenbuch und der BDS Vordruck heruntergeladen werden. Für die Nutzung gelten die AGB.

Bei technischen Fragen und Anregungen zu "Vordrucke für Schiedsämter und Schiedsstellen " wenden Sie sich bitte an Email: service@bds-servicegesellschaft.de. Bei inhaltlichen Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich an die Vordruckredaktion z.H. Herrn Dr. Martin Rammert c/o Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS -, Postfach 10 04 52, 44704 Bochum oder per Email an: info@bdsev.de.

Der BDS Vordruck enthält die für die Arbeit der Schiedspersonen notwendigen Formulare und Formulare, die die Arbeit der Schiedspersonen erleichtern sollen. Die Formulare wurden bisher schon vielfach auf Wunsch der Praxis erstellt; daher sind Anregungen und Wünsche aus der Praxis auch in Zukunft sehr willkommen. Bitte reichen Sie Ihre Wünsche und auch Fehlermeldungen über die Geschäftsstelle des BDS e.V. in Bochum am einfachsten als Mail an info@bdsev.de ein. Diese werden dann an die Redaktion des BDS Vordrucks weitergeleitet. Bitte haben Sie aber schon jetzt Verständnis dafür, dass der BDS Vordruck nicht jede denkbare Fallkonstellation darstellen kann. Auch kann leider nicht jeder Vorschlag umgesetzt werden.

Gewährleistung und rechtliche Verbindlichkeit

Für diese häufigen Fragen wird keine Gewähr übernommen und im Übrigen sind rechtlich nur die Nutzungsbedingungen des Formularservers verbindlich.