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Der Frühling naht …

Wenn es jetzt draußen wieder wärmer wird, hält es auch viele Kinder nicht mehr im Haus. Es wird gespielt und getobt. Einmal nicht aufgepasst – und schon entsteht ein Schaden. Wer haftet denn dann? Stimmt die oft gehörte Aussage „Eltern haften für ihre Kinder“ wirklich?

DirAG a.D. Albert G. Paulisch, Autor des Beitrages „Die Haftung Minderjähriger – Eltern haften für ihre Kinder?“, beschäftigt sich unter Berücksichtigung der verschiedenen Altersstufen sehr ausführlich mit dieser Frage (siehe Schiedsamtszeitung Ausgabe März 2023 Seite 50 ff.)

Einzelausgaben der Schiedsamtszeitung können beim Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Hürth, erworben werden. Aus vertragsrechtlichen Gründen erscheint dieser Beitrag noch nicht im Schiedsamtszeitungs-Archiv unserer Homepage.