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20 Jahre Landesvereinigung Brandenburg im BDS am 28. Juni 2014

Die Landesvereinigung Brandenburg feierte am 28. Juni 2014 ihr 20-jähriges Bestehen auf dem Salonschiff Kronprinz Friedrich mit 90 Teilnehmern. Die Veranstaltung war mit der Jubiläumsfeier der Bezirksvereinigung Neuruppin und der von ihr durchgeführten Fortbildungsveranstaltung zum Nachbarrechtsgesetz des Landes Brandenburg kombiniert worden. In der Festveranstaltung von 10 bis 12 Uhr konnte der Vorsitzender der Landesvereinigung Brandenburg, Herr Andreas Roß, den Justizminister der Landes Brandenburg, Herrn Dr. Helmuth Markov, den Bürgermeister der Fontanestadt Neuruppin, Herr Jens-Peter Golde und den Präsidenten des Landgerichts Neuruppin, Herrn Egbert Simons begrüßen. Vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen nahmen neben dem Landesvorstand auch die Bundesvorsitzende Monika Ganteföhr und die Vorsitzenden der Landesvereinigungen NRW und Berlin teil. Die Veranstaltung wurde unterstützt vom Schiedsamt Förderverein e.V., Fehrbellin.

Herr Roß dankte in seiner Eröffnungsansprache den Schiedspersonen für ihre langjährige Tätigkeit und stellte kurz die Entwicklung der Schiedsstellen in den letzten Jahren dar. Besonders hob er die Umsetzung des § 15a EGZPO durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Schlichtungsrechts im Land Brandenburg vom 05.10.2000 und die damit verbundene Einführung der obligatorischen Streitschlichtung in Brandenburg hervor.

Der Bürgermeister der Fontanestadt Neuruppin unterstrich als Vertreter der Städte und Gemeinden die hohe Bedeutung der Schiedsstellen für den Frieden in den Kommunen und wies hier insbesondere auf die Bedeutung für eine gut funktionierende Nachbarschaft hin.

Mit einer sehr einfühlsamen und kurzweiligen Rede bedankte sich Herr Dr. Markov als Justizminister für die Arbeit der Schiedspersonen und unterstrich die hohe Bedeutung des Schiedsamtes in Brandenburg. Für ihre 10-jährige Tätigkeit ehrte er zwei Kollegen mit der Dankurkunde des Landes Brandenburg.

Frau Monika Ganteföhr unterstrich als Bundesvorsitzende des BDS die hohe Bedeutung und das Engagement der Bezirksvereinigung Neuruppin und Landesvereinigung Brandenburg für den Gesamtverband und erläuterte kurz die Forderungen des BDS an die Politik zur Fortentwicklung des Schiedsstellengesetzes. Hier insbesondere die Wiedereinführung der Obligatorik in vermögensrechtlichen Streitigkeiten und die Rückkehr des Ordnungsgeldes.

Nach einem Landgang und dem Schulungsteil zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes Brandenburg wurden dann noch Schiedspersonen für ihr langjähriges Engagement im BDS von der Bundesvorsitzenden Ganteföhr und dem Vorsitzenden der Landes- und Bezirksvereinigung Neuruppin Roß mit der Ehrennadel des BDS, der Treuemedaille oder der Verdienstmedaille geehrt.

  • Schiedsmann Oliver Abraham, Birkenwerderm, Treuemedaille in Bronze (10 Jahre Mitgliedschaft im BDS) und Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Achibert Bauer, Neuruppin, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Jürgen Bonk, Temnitz, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Klaus Israel, Fehrbellin, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsfrau Susanne Kohl, Birkenwerder, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsfrau Annemarie Krämer, Wittenberge, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Heinz Krüger, Bad Wilsnack, BDS Verdienstmedaille in Bronze für besondere Verdienste
  • Schiedsfrau Carola Lehmann, Hennigsdorf, Treuemedaille in Bronze (10 Jahre Mitgliedschaft im BDS) und Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Klaus Lehwald, Neustadt/Dosse, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Joachim Lenz, Putlitz-Berge, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Siegbert Neubauer, Oranienburg, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsfrau Isolde Pickel, Meyenburg, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Willi Rautenstrauch, Glienicke/Nordbahn, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Andreas Roß, Neuruppin, BDS Verdienstmedaille in Bronze für besondere Verdienste
  • Schiedsmann Manfred Schroeder, Liebenwalde, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsmann Diethardt Städtler, Brüssow, Ehrennadel des BDS
  • Schiedsfrau Brigitte Zunke, Leegebruch, Ehrennadel des BDS

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetzes vom 3. Juni 2014 finden Sie hier.

Weitere Bilder finden Sie hier.