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SUMMARY:Der Fortbildungslehrgang 1 - Strafrecht  (29-2026)
DESCRIPTION:Der Fortbildungslehrgang Strafrecht bringt den Schiedspersonen 
 nach ihrer gründlichen Einführung in das Amt bereits die ersten vertieften 
 Kenntnisse. Bei diesem Lehrgang steht das Strafrecht im Focus der Schulung.
  Nach einer Übersicht über die allgemeinen Grundlagen der Strafbarkeit, z.B
 . Strafmündigkeit ab 14 Jahren, kein Schlichtungsverfahren nur in strafrech
 tlicher Hinsicht gegen Jugendliche unter 18 Jahren, folgt die ausführliche 
 Darstellung  der einzelnen Privatklagedelikte, bei denen die Schiedsperson 
 tätig werden kann. Auch wenn die strafrechtlichen Fälle bei den Schiedspers
 onen zurückgehen, bietet gerade dieser Kurs viel Gelegenheit, eigene erlebt
 e Fälle in die Diskussion einzubringen, evtl. sogar in Rollenspielen zu ver
 arbeiten und das Wissen um die Grundsätze der Mediation zu erweitern. Für d
 ie Länder, in denen die Schiedspersonen auch für den 3. Abschnitt des  Allg
 emeinen Gleichbehandlungsgesetzes obligatorisch zuständig sind – zur Zeit N
 ordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein -, wird ebenfalls das erforderlic
 he „Rüstzeug“ vermittelt.Gemäß Curriculum des BDS und des aufgrund der Empf
 ehlungen der Schulungsleiter/Referenten vom Vorstand beschlossenen Lehrplan
 s sollte "in der Regel" ein Einführungs- und Vertiefungslehrgang des Bundes
 schiedsamtsseminars besucht worden sein.
LOCATION:Schönefeld (Brandenburg)
DTSTAMP:20260122T132602Z
DTSTART:20260508T070000Z
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