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Änderungen bei der PZU

Vor wenigen Tagen erreichte uns durch sehr aufmerksame Kollegen die Nachricht, dass sich schon ab dem 01.07.2025 Änderungen bei der PZU ergeben: Das Porto wird deutlich erhöht. Statt der bisher zu zahlenden € 3,45 müssen dann € 5,62 entrichtet werden.

Zudem ändert sich die Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) ab dem 01.08.2025. 

Danach gibt es ab diesem Datum neue Formulare der PZU und auch neue innere Umschläge. Diese enthalten ein neues Ankreuzfeld im Bereich “Bei der Zustellung zu beachtende Vermerke”: "1.10 Nur an den Zustellungsadressaten selbst und ohne Nachsendung an Vertretungsberechtigte gemäß Nachsendeauftrag".

Außerdem wurden in der Urkunde einige Begriffe geändert (z. B. “Zustellungsadressat” statt bisher “Adressat”). Der äußere Umschlag ist nicht von den Änderungen betroffen.

Es gilt aber eine Übergangsfrist von 1 Jahr, in der auch die alten Urkunden und inneren Umschläge noch verwendet werden können. Alte Materialien sind somit bis zum 31.7.2026 gültig. Bitte beachten: Die gemischte Verwendung der neuen und alten Vordrucke ist nicht zulässig.

Weitere Erläuterungen finden sich hier:

Eine kurze „Letzte Meldung“ hierzu wird auch in der Juli-Ausgabe der SchAZtg erscheinen.