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Pinkeln in die Ostsee …

... brachte einem jungen Mann einigen Ärger ein. War er doch zu nächtlicher Zeit von zwei Ordnungsamtsmitarbeitern, die mit Taschenlampe ihre Runde gedreht hatten, dabei erwischt worden. Das hatte prompt ein Bußgeld zur Folge wegen Belästigung der Allgemeinheit.

Ob das von ihm daraufhin angerufene Amtsgericht den Ausführungen der Ordnungsamtsmitarbeiter folgen konnte oder das Bußgeld aufgehoben hat, ist in der Schiedsamtszeitung August 2024 nachzulesen.

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