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Wilde Wasser

Da die Regenfälle bei uns immer heftiger ausfallen und auch häufiger auftreten, kommt es auch zwischen Nachbarn vermehrt zu Meinungsverschiedenheiten über „wild abfließendes Wasser“.

Was ist das überhaupt? Und muss ein „Oberlieger“ einschreiten, damit das Wasser nicht von seinem Grundstück auf das Grundstück des Unterliegers fließen kann? Wie kann ein „Unterlieger“ eines Grundstückes gegen wild abfließendes Wasser des Oberliegers vorgehen? Wer trägt etwaige durch wild abfließendes Wasser auftretende Schäden?

Alle diese Fragen werden in einem Beitrag des DirAG a.D. und BDS-Schulungsleiters sowie Schiedsmanns Albert Paulisch in der Schiedsamtszeitung Ausgabe Juni 2024 auf Seite 122 ff. umfassend geklärt.

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