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Ärger um Wärmepumpen

Die Nachfrage an Wärmepumpen hat nach dem Ansturm im Frühjahr derzeit zwar ein wenig nachgelassen, ist aber nach wie vor auf einem hohen Level. Daher gibt es Kaufangebote für Wärmepumpen derzeit in Massen, ob als Zeitungsinserat, als Werbeflyer im Briefkasten oder im Internet.

Wie sieht das aber rechtlich aus? Darf ich den Wärmepumpen-Kasten meinem Nachbarn einfach direkt vor die Nase bzw. an dessen Grundstücksgrenze setzen? Oder gibt es einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück? Und wie kann die Schiedsperson mit einem evtl. Wärmepumpen-Streitfall umgehen?

Der Autor DirAG a.D. und Schiedsmann Albert G. Paulisch stellt in seinem Beitrag in der Schiedsamtszeitung Ausgabe 9/23, Seite 194 ff., diverse Gerichtsurteile dazu vor und bewertet die nicht einfache, da nicht einheitliche, Rechtsprechung.

Hinweis: Die Ausgaben der letzten beiden Jahrgänge der Schiedsamtszeitung sind aus Urheberrechtsgründen nicht im Internet zu finden.