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Datenschutz und Informationssicherheit beim Einsatz von IT-Geräten im Schlichtungsverfahren

„So hat man sich als Schiedsperson oft die zukünftige eigene Tätigkeit im Ehrenamt nicht vorgestellt: Statt mit einem schlichtenden Gespräch dabei zu helfen, unbürokratisch zwischenmenschliche Probleme und Streitereien aus der Welt zu schaffen, kämpft man zunächst mit Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Leitlinien, Formularen und schließlich auch noch mit den Belangen des Datenschutzes.“

Der Artikel des Autors und Redakteures der SchAZtg Christoph Hommel in Heft 8/23 Seite 170 ff. gibt anhand praktischer Beispiele und Handlungsempfehlungen hilfreiche Tipps und Anregungen im Umgang und beim Einsatz von IT im Schlichtungsverfahren.

Hinweis: Die Ausgaben der letzten beiden Jahrgänge der Schiedsamtszeitung sind nicht im Internet zu finden.