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BDS-Vordrucke für drei Bundesländer überarbeitet

Zum 1. September 2022 wurden die Vordrucke für die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen überarbeitet.

Für das Land NRW sind die erforderlichen Vordrucke für die mögliche Online-Verhandlung ebenso eingearbeitet wie die neue Kostenrechnung; das Protokollbuch (V21) und das Kassenbuch (V22) sind auf dem aktuellen Stand.

Die Vordrucke für Schleswig-Holstein sind um den Vordruck V14a "Antrag auf Erstattung Kosten Gebärdendolmetscher/in" ergänzt worden.

Wegen einer Änderung des ThürSchStG und der VV sind für Thüringen die Vordrucke V03, V04, V06 und V23 aktualisiert auf den Server gestellt. Das Protokollbuch (V21) wurde aktualisiert.

Der BDS empfiehlt allen Nutzern in den genannten Bundesländern, den spezifischen Landes-Vordruck über den Formularserver neu downzuloaden und nur noch den aktuellen Vordruck und das aktuelle Musterheft zu verwenden.

Der BDS Formularserver wird von der BDS Servicegesellschaft mbH betrieben und ist sowohl über die Internetseite des BDS www.schiedsamt.de als auch direkt über www.bds-service.com zu erreichen. Für den Download werden die Mitglieds- bzw. Kundennummer der Gemeinde, der das Schiedsamt bzw. die Schiedsstelle angehört, und das Download-Kennwort benötigt. Der BDS Formularserver wird den Gemeinden jährlich neu mit der Jahresbeitragsrechnung zur Nutzung angeboten und dabei werden die Kennwörter übersandt.

Martin Rammert