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Immer wieder ein Streitpunkt: Die Videoanlage des Nachbarn

Hier prallen oft unterschiedliche Interessen aufeinander: Als Grundstücksbesitzer möchte man sein Eigentum schützen.

Immer mehr Menschen entscheidet sich daher inzwischen für eine Überwachungskamera, die technisch oft so ausgestattet ist, dass man z.B. aus dem Büro oder dem Urlaub irgendwo auf der Welt jederzeit Einblick auf das überwachte Grundstück nehmen kann.

Andererseits fühlen sich nun womöglich alle Nachbarn von dieser Kamera – je nach deren Ausrichtung - rund um die Uhr im Außenbereich beobachtet.

Muss man das immer dulden? Steht also der Schutz des Eigentums über dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen?

Lesenswert für alle Schiedspersonen ist hierzu der Artikel des Autors Albert G. Paulisch, DirAG a.D. und Schiedsmann, in der Schiedsamtszeitung Heft 9 / 2022 Seite 194 ff., denn diese Fälle werden zunehmen.