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Umsatzsteuer-Rückerstattung für PZU-Marken

Nicht vergessen: für bereits gekaufte Marken für Postzustellungsurkunden (PZU) kann jetzt bei der Post eine Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer beantragt werden.

Nutzen Sie hierfür den folgenden Link: https://shop.deutschepost.de/pza

Konkret kann für Postzustellungsaufträge, die zwischen dem 01.09.2020 und dem 31.12.2021 eingeliefert (Einlieferungsliste) bzw. für die in diesem Zeitraum Produkt- oder Internetmarken gekauft wurden, eine Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer beantragt werden.

Siehe auch den Artikel von Klaus W. Schneider in der Schiedsamtszeitung 02/2022 und die letzte News hierzu: Ab 1.1.2022: Wegfall der USt. auf Porto für Postzustellungsaufträge