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BDS-Vordrucke überarbeitet

Zum 01. März 2019 wurden die BDS Vordrucke noch einmal an zwei Stellen überarbeitet.

Das Informationsblatt zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - V37 Information bei Erhebung personenbezogener Daten im Schiedsamt - wurde auf Anregung der Datenschutzbeauftragen des BDS e.V, Frau Biereigel, für alle Länder geringfügig geändert.

Nur für Niedersachsen wurde der Vordruck V23 (Jahresbericht) gegen den korrekten Vordruck ausgetauscht. Über diese Änderung wurden die niedersächsischen Schiedspersonen (hoffentlich inzwischen alle) über die Landes- und Bezirksvereinigungen bereits vorab informiert, da der Jahresbericht fristgebunden einzureichen war.

Nähere Ausführungen hierzu finden Sie in einer der nächsten Schiedsamtszeitungen.

Der BDS empfiehlt allen Nutzern, ihren spezifischen Landes-Vordruck über den Formularserver neu downzuloaden und nur noch den aktuellen Vordruck zu verwenden.

Hinweis: beim Download bitte unbedingt die den Gemeinden mit der Jahresbeitragsrechnung 2019 im Rahmen des Formularserverangebots mitgeteilte maximal vierstellige Mitgliedsnummer ohne die voranstehenden auffüllenden Nullen eingeben! Beispiele: Mitgliedsnummer laut Jahresbeitragsrechnung: „0007“, „0014“ oder „0591“ bzw. „1110“ = Mitgliedsnummer „7“, „14“ oder „591“ bzw. „1110“ beim Downloadvorgang!