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Der verrückte Grenzstein

Es gibt kaum ein Objekt, das so klein ist und gleichzeitig so viel emotionale Sprengkraft besitzt wie ein Grenzstein. Dieser unscheinbare, meist in den Boden eingegrabene Granitblock ist der stille Wächter unseres nachbarschaftlichen Friedens – oder dessen Totengräber. Treffen sich Nachbarn im Garten, dann wandert der Blick oft unwillkürlich nach unten. Liegt der Stein noch dort, wo er seit dem Einzug liegt? Oder hat der Nachbar auf der anderen Seite des Zauns etwa schon versucht, ihn mit sanfter Gewalt und geschicktem Rasenmähen um ein paar Zentimeter zu seinen Gunsten zu „verschieben“?

Grenzen verbinden, heißt es so schön. Meistens trennen sie aber vor allem den perfekten englischen Rasen vom etwas wilderen Nachbargrundstück. Der Grenzstein ist das metrische Maß unserer deutschen Nachbarschaftskultur: Ein Überbau von fünf Zentimetern kann da schon mal zum Anlass für einen Kleinkrieg führen.

In der Mai-Ausgabe der Schiedsamtszeitung 2026 widmet sich der Autor Albert G. Paulisch diesem Thema und beleuchtet es juristisch – nicht ohne praktische Tipps für die Schlichtungsverhandlung zu geben.

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